Patrizia Trenz

Betreutes Einzelwohnen:
Sie wohnen in München im eigenen Wohnraum und sind mindestens 21 Jahre alt.
Sie sind ExpertIn Ihres Lebens und ich eine Begleiterin auf Ihrem Weg. Das Tempo für Ihre Entwicklung geben Sie vor. Ihre Ressourcen und Stärken werden von mir gesehen und gefördert.
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Im § 90 SGB IX i.V. mit § 29 SGB IX ist das persönliche Budgets geregelt. Es steht Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung zu. Der Hilfebedarf wird mit dem Kostenträger, in der Regel mit dem Bezirk Oberbayern ermittelt.
Über das persönliche Budgets können Sie meine Dienstleistungen finanzieren.
Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung und allen folgenden behördlichen Angelegenheiten.
Betreuung auch für Selbstzahler möglich.
Qualitätssicherung durch regelmäßige Supervision, kollegiale Fallbesprechungen und Teilnahme an Fortbildungen.